Stegordnung
Bocholter Wassersportverein 1920 e. V.
Bocholter Yachtclub e.V.
Sporthochsee-Segler-Gemeinschaft Bocholt-Rhede e.V.
01 | Die Stegordnung gilt für den Bereich der Steganlage, des Pavillons und des Trailerplatzes.
02 | Das Betreten der Steganlage ist nur Mitgliedern der IG-Vereine und deren Gästen gestattet.
Das Betreten der Steganlage geschieht auf eigene Gefahr. Jedes Mitglied kann einen Schlüssel-Transponder (zurzeit für 20,00 €) erwerben oder eine Smartphone-App (zurzeit für eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 €.) freischalten lassen. Bei Beendigung der Mitgliedschaft in den Vereinen der IG-Aasee wird die Zugangsberechtigung gelöscht.
Der Schlüssel-Transponder für Steg/Trailerplatz/Seglerheim darf grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben werden.
Jeder Stegbenutzer hat sich so zu verhalten, dass durch ihn niemand geschädigt, behindert oder belästigt wird.
03 | Die Steganlage der IG-Aasee darf nicht gewerblich genutzt werden. Private Feiern und Veranstaltungen auf dem Steg und in der Hütte sind nicht gestattet. Übernachtungen auf der Anlage sind ausgeschlossen.
04 | Die durch die Vereine entsandten Vertreter der IG-Aasee üben alleinberechtigt das Hausrecht auf der Steganlage aus. In Notsituationen ist jedes einzelne Vereinsmitglied weisungsbefugt.
05 | Die Erstellung des Stegbelegungsplanes geschieht durch die IG-Aasee. Den Vereinen werden Belegungszonen zugewiesen. Für die Belegung innerhalb dieser Zonen sind die einzelnen IG-Vereine zuständig. Gastlieger sind nur zu den Regatten zugelassen.
06 | Jedes Mitglied hat darauf zu achten, dass das Eingangstor zur Steganlage stets zugeschoben ist. Der letzte Nutzer des Steges hat die Aufgabe, die Türen des Pavillons, der Toilette und das Haupttor incl. Umkletterschutz zu kontrollieren und ggf. zu verschließen.
Jede Schließung wird mit Namen und Uhrzeit aufgezeichnet.
07 |Die Boote an der Steganlage müssen nach den Regeln der guten Seemannschaft festgemacht werden, so dass ein Losreißen, Beschädigen des Steges oder des Nachbarliegers ausgeschlossen ist. Der Nutzer allein ist dafür verantwortlich, dass sein Boot ordnungsgemäß vertäut ist, so dass es auch bei extremen Witterungs- und Wasserverhältnissen sicher liegt und benachbarte Boote und Anlagen nicht beschädigt. Kommt der Boxennutzer dem nicht nach, gehen eventuelle Kosten zur Sicherung (ggf. Reparatur) des Bootes/Steges zu seinen Lasten. Im Bereich der Boxen sind nur handelsübliche Fender zu verwenden. Autoreifen sind grundsätzlich verboten.
Die Fingerstege dürfen nur zum An- und Ablegen betreten werden. Hüpfen auf den Fingerstegen und ins Wasser springen ist untersagt (Überlastung der Aufhängung).
Das Untertauchen der Schwimmkörper ist unbedingt zu vermeiden.
08 | Die Vereine übernehmen für Schäden, jedweder Art, an Sachen oder Personen im Bereich des Steges und des Bootsplatzes keinerlei Haftung.
09 | Das Grillen ist nur auf dem Schwimmponton des Abstellcontainers mit Gas- oder Elektrogrill im Rahmen einer Vereinsveranstaltung gestattet. Das Grillen mit Holzkohle ist aus Brandschutzgründen grundsätzlich verboten. Veranstaltungen werden im IG-Aasee-Kalender veröffentlicht und sind beim verantwortlichen IG-Vertreter des jeweiligen Vereins zu beantragen.
10 | Das Befahren mit motorbetriebenen Sportbooten ist nur während des Schulungsbetriebes und bei offiziellen Regatten erlaubt.
Die Vereine werden angehalten, den Einsatz der Motorboote auf ein Minimum zu beschränken. Begleitfahrten können – wie in der Vergangenheit auch – durchaus auch mit einer Jolle erfolgen.
Bei parallel stattfindenden Schulungen reicht für den Notfall auch ein einsatzbereites Motorboot am Steg.
11 | PKW sind auf dem Parkplatz vor der Brücke zu parken. Ausgenommen davon dürfen PKW kurzzeitig zum Beladen und Entladen und bei Trailerfahrten im Bereich Bootsplatz/Sliprampe abgestellt werden.
Das Abstellen von Fahrrädern auf der Steganlage ist nicht erlaubt.
Tipp: Abstellen auf dem Trailerplatz.
12 | Hunde und andere Tiere sind auf der Steganlage nicht erlaubt.
13 | Die Schließfächer im Pavillon können mit eigenem Vorhängeschloss während der Anwesenheit genutzt werden. Eine Dauerbelegung ist nicht gestattet.
14 | Die komplette Steganlage wird videoüberwacht. Die aufgezeichneten Daten werden zur eventuellen Beweisführung bei Einbruch oder Vandalismus 7 Tage aufbewahrt und danach dauerhaft gelöscht. Mit Betreten der Steganlage erklärt sich jeder Nutzer der Steganlage mit diesem Vorgehen einverstanden.
15 | Die Mitglieder der Vereine, die in der IG-Aasee zusammenarbeiten, können sich auf Wunsch bei ihrem Verantwortlichen im Verein ein Zugangsticket für das WLAN ausstellen lassen. Die Zugangsdaten sind nicht übertragbar und gelten für das aktuelle Kalenderjahr und ein Endgerät.
Stand Juli 2021
Vertreter der Vereine in der IG-Aasee
Klaus-Dieter Enck (BOH WSV)
Dieter Falkenberg (BOH WSV)
Erwin Werner (BOH YC)
Heinbernd Oppenberg (BOH YC)
N.N. (SGBR)
N.N. (SGBR)
Anmerkung:
Grundlage der Stegordnung ist die ‚Ordnungsbehördliche Verordnung zur Regelung der Ausübung des Gemeingebrauchs am Aa-See in Bocholt‘ der Bezirksregierung Münster (hier kurz: Aa-See Ordnung).